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Woher kommen die Mittel?
Sie fliessen aus dem Reingewinn
von SWISSLOS anteilmässig aus dem Verkauf von Losen und Zahlenlotto in den Lotteriefonds Basel-Stadt:
Alle
Deutschschweizer Kantone, der Kanton Tessin und Liechtenstein bilden die Genossenschaft der Interkantonalen
Landeslotterie zum Zweck der gemeinsamen Durchführung von Lotterien. Der Reingewinn wird auf Grund eines
Schlüssels (Kantonsbevölkerung und Umsatz) an die erwähnten angeschlossenen Kantone verteilt und fliesst
in die jeweiligen kantonalen Lotteriefonds. Der Anteil von Basel-Stadt lag in der Vergangenheit bei
einer jährlichen Summe von zwischen acht bis zehn Millionen Franken.
Wer
verwaltet den Lotteriefonds?
Der Regierungsrat ist Treuhänder des
Fonds und Entscheidungsbehörde für die Verteilung der Gelder. Operativer Verantwortlicher ist der Vorsteher
des Justiz- und Sicherheitsdepartements.
Der Regierungsrat hat, gestützt
auf das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 und die
Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 26. Mai 1937, Grundsätze
für die Verwendung von Mitteln aus dem Lotteriefonds aufgestellt: Verordnung über
die Verwendung von Geldern aus dem Lotteriefonds.
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